Pflegereform 2027: aktueller Stand
Die Bundesregierung plant eine Reform der Pflegeversicherung, das „Pflegeneuordnungsgesetz“. Sie soll am 01.01.2027 starten. Noch ist es ein Entwurf, beschlossen ist sie noch nicht.
Für Sie ändert sich bis zum Beschluss nichts. Ihr Entlastungsbetrag gilt wie bisher.
Sobald feststeht, was sich ändert, beraten wir Sie persönlich.
Wie es weitergeht
Ein Gesetz geht durch mehrere Stationen. Hier sehen Sie, was schon passiert ist und was noch geplant ist. Termine können sich noch verschieben.
- 30.09.2026erledigtKabinettsbeschluss: Die Bundesregierung beschließt den Gesetzentwurf
- 05.11.2026geplantErste Lesung im Bundestag
- November 2026geplantAnhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages
- 20.11.2026geplantBundesrat, erster Durchgang (Stellungnahme der Länder)
- 11.12.2026geplantAbstimmung im Bundestag (2./3. Lesung)
- 18.12.2026geplantBundesrat, zweiter Durchgang
- 01.01.2027geplanter StartGeplanter Start der Reform
Was ist geplant?
Entwurf, kann sich noch ändernNach dem Entwurf sollen mehrere Leistungen für die Pflege zu Hause übersichtlicher werden und in neuen Budgets zusammengefasst werden. Der Entlastungsbetrag soll dabei in einem neuen monatlichen Budget für die Unterstützung zu Hause aufgehen.
Wie hoch die Beträge am Ende sind und für wen sie gelten, entscheiden Bundestag und Bundesrat. Bis dahin kann sich noch einiges ändern. Wir halten diese Seite aktuell.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Situation? Rufen Sie uns einfach an. Wir erklären Ihnen gern, was der aktuelle Stand für Sie bedeutet.
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