
„Ich bekomme Geld vom Jobcenter. Darf ich trotzdem bei euch helfen, oder bekomme ich dann Ärger?“ Diese Frage stellen uns viele Helferinnen und Helfer aus der Ukraine, oft ein wenig ängstlich. Die gute Nachricht: Ehrenamt ist erlaubt und ausdrücklich erwünscht. Es gibt nur ein paar Dinge, die Sie wissen und beachten sollten. Wir erklären sie hier so einfach wie möglich.
Ihr Aufenthalt: Die Erlaubnis gilt weiter
Die meisten Menschen aus der Ukraine haben in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz. Wer diese Erlaubnis am 1. Februar 2026 hatte, für den gilt sie automatisch weiter bis zum 4. März 2027. Das steht in § 2 der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung. Sie müssen dafür keinen Antrag stellen und keinen Termin bei der Ausländerbehörde machen. Das Dokument mit dem alten Datum bleibt gültig.
Wie es nach März 2027 weitergeht, entscheidet die Europäische Union und dann Deutschland. Achten Sie auf Nachrichten Ihrer Ausländerbehörde.
Steuerfrei helfen: die Ehrenamtspauschale
Viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bekommen eine kleine Aufwandsentschädigung. Ein Teil davon ist steuerfrei. Seit dem 1. Januar 2026 sind das bis zu 960 Euro im Jahr. Das nennt man Ehrenamtspauschale, sie steht in § 3 Nummer 26a Einkommensteuergesetz. Vorher waren es 840 Euro. Wenn Sie nur bei uns ehrenamtlich tätig sind, müssen Sie sich um die Steuer meist keine Gedanken machen.
Jobcenter und Grundsicherung: immer Bescheid sagen
Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld nicht mehr Bürgergeld. Es heißt jetzt Grundsicherungsgeld (Bundesagentur für Arbeit), und die Regeln sind an einigen Stellen strenger geworden. Alte Bescheide gelten weiter.
Auch steuerfreie Einnahmen aus dem Ehrenamt bleiben beim Jobcenter bis zu einer bestimmten Grenze anrechnungsfrei. Wie hoch diese Grenze genau ist, haben wir für das neue Recht noch nicht in einer amtlichen Quelle bestätigt gefunden. Deshalb nennen wir hier keine Zahl. Viel wichtiger ist eine einfache Regel: Melden Sie dem Jobcenter jede Einnahme, auch kleine. Das ist Ihre Pflicht, und es schützt Sie vor Rückforderungen. Wir stellen Ihnen gern eine Bescheinigung aus.
Für Arbeitsuchende kann es außerdem wichtig sein, dass das Ehrenamt die Suche nach Arbeit nicht behindert. Sprechen Sie offen mit Ihrer Ansprechperson im Jobcenter. Die meisten sehen Ehrenamt sehr positiv, denn Sie lernen Deutsch, knüpfen Kontakte und zeigen Zuverlässigkeit.
Unsicher: der geplante Wechsel ins Asylbewerberleistungsgesetz
Die Bundesregierung plant, dass Menschen aus der Ukraine, die ab dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, keine Grundsicherung mehr bekommen, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das Bundesarbeitsministerium führt dazu das Leistungsrechtsanpassungsgesetz als Gesetzesvorhaben. Nach unserem Kenntnisstand ist es ein Entwurf, noch nicht beschlossen; bitte prüfen. Ob und ab wann dieser Wechsel gilt, konnten wir zum Stand Oktober 2026 nicht sicher klären. Wenn Sie in diesem Zeitraum eingereist sind, fragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Behörde nach, ob Sie betroffen sind. Auch dort gilt: Einnahmen aus dem Ehrenamt immer melden.
Ihre Checkliste
Damit Sie den Überblick behalten:
- Aufenthaltsdokument gut aufbewahren, es gilt bis 4. März 2027 weiter
- Jede Einnahme aus dem Ehrenamt beim Jobcenter oder Sozialamt melden
- Bescheinigungen von uns sammeln und Kopien behalten
- Briefe von Behörden nicht liegen lassen, sondern sofort lesen oder zeigen
Wenn Sie einen Brief nicht verstehen, helfen die Migrationsberatungsstellen. Mehr dazu in Weit weg von zu Hause. Wie Sie Ihr Deutsch verbessern können, lesen Sie in Deutsch lernen und Integrationskurs.
Muster: so melden Sie die Einnahme dem Jobcenter
Ein kurzes Schreiben reicht: „Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit [Datum] ehrenamtlich beim Verein [Name] tätig. Ich erhalte dafür eine Aufwandsentschädigung. Die Bescheinigung des Vereins lege ich bei. Mit freundlichen Grüßen, [Name, Kundennummer].“ Machen Sie sich eine Kopie oder ein Foto, bevor Sie es abgeben.
Typische Fehler
Der häufigste Fehler ist, kleine Beträge nicht zu melden, weil man denkt, das sei unwichtig. Das kann später zu Rückforderungen führen. Zweiter Fehler: Briefe vom Amt liegen lassen, weil die Sprache schwer ist. Fristen laufen trotzdem.
Häufige Fragen
Darf ich mit Aufenthalt nach § 24 ehrenamtlich arbeiten?
Ja. Ehrenamt ist erlaubt. Einnahmen müssen Sie aber dem Jobcenter oder Sozialamt melden.
Muss ich für die Verlängerung bis März 2027 zur Ausländerbehörde?
Nein, wenn Ihre Erlaubnis am 1. Februar 2026 gültig war. Sie gilt automatisch weiter.
Ist die Aufwandsentschädigung steuerfrei?
Bis 960 Euro im Jahr in der Regel ja, über die Ehrenamtspauschale.
Wir sind froh, dass Sie da sind
Viele unserer rund 90 Helferinnen und Helfer im Landkreis Waldshut und im Landkreis Konstanz kommen aus der Ukraine. Ihre Herzlichkeit, Ihre Geduld und Ihr Humor machen unsere Arbeit aus. Wenn Sie Fragen zu Bescheinigungen haben, rufen Sie uns an: 07751 9212158, Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr.
