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Selbsthilfe Körperbehinderter Waldshut-Tiengen e.V.
Ratgeber · Stand Oktober 2026

Helfen im Haushalt: Was Sie dürfen, was nicht, und warum das gut so ist

Lächelnde Helferin bringt einer älteren Frau Einkäufe an die Tür

„Frau M. hat mich gefragt, ob ich ihr die Tabletten für die Woche einsortiere. Darf ich das?“ Solche Fragen bekommen wir oft von unseren Helferinnen und Helfern. Und wir freuen uns jedes Mal darüber, denn sie zeigen, wie sehr Sie sich kümmern. Damit Sie sich sicher fühlen, haben wir hier die wichtigsten Regeln für die Hilfe im Alltag zusammengefasst. Sie gelten so oder ähnlich überall in Deutschland, wo Menschen über ein anerkanntes Angebot nach § 45a SGB XI helfen.

Wofür Sie da sind

Ihre Aufgabe ist Unterstützung im Alltag. Das bedeutet: Sie helfen im Haushalt, gehen einkaufen, begleiten zum Arzt oder zur Bank, gehen spazieren, spielen, lesen vor oder hören einfach zu. Sie entlasten damit auch die Angehörigen. Das ist viel wert, und genau dafür zahlt die Pflegekasse. Wie das für die Klientinnen und Klienten funktioniert, steht in Haushaltshilfe über die Pflegekasse.

Was nicht zu Ihren Aufgaben gehört

Pflege am Körper, also zum Beispiel Waschen, Duschen oder Hilfe auf der Toilette, gehört nicht dazu. Auch medizinische Aufgaben nicht: Tabletten stellen, Spritzen geben, Verbände wechseln oder Blutzucker messen. Das machen Pflegedienste und Angehörige. Der Grund ist nicht Misstrauen. Es geht um Ihren Schutz und um die Sicherheit der Menschen, die Sie besuchen. Wenn etwas schiefgeht, sollen Sie nicht in einer Lage sein, für die Sie nicht vorbereitet sind.

Wenn Sie merken, dass jemand mehr Pflege braucht, sagen Sie es uns. Dann sprechen wir mit der Familie.

Geld, Schlüssel und Geschenke

Beim Einkaufen haben Sie oft Geld in der Hand. Heben Sie den Kassenzettel auf und geben Sie das Wechselgeld sofort zurück. So bleibt alles klar. Geheimzahlen von Bankkarten nehmen Sie bitte nie an, auch wenn jemand Ihnen sehr vertraut.

Wenn Sie einen Schlüssel bekommen, sprechen Sie das mit uns ab. Wir halten fest, wer welchen Schlüssel hat.

Viele Klientinnen und Klienten möchten sich bedanken. Ein Stück Kuchen oder eine Tasse Kaffee sind schön und ganz normal. Größere Geschenke, Geld oder Erbschaften nehmen Sie bitte nicht an. Das schützt Sie vor Missverständnissen mit der Familie.

Schweigen ist Ehrensache

Sie sehen viel vom Leben anderer Menschen: die Wohnung, Briefe, Krankheiten, Streit in der Familie. Das alles bleibt unter uns. Sie erzählen es nicht Nachbarn, Freunden oder in sozialen Netzwerken. Fotos von Klientinnen und Klienten machen Sie nur, wenn diese ausdrücklich einverstanden sind. Mit uns im Büro dürfen und sollen Sie aber über alles sprechen, was Ihnen Sorgen macht.

Wenn etwas passiert

Ein Sturz, ein Notfall, eine Klientin öffnet nicht die Tür: Auch das kann vorkommen. Die wichtigsten Schritte sind einfach:

  • Bei Lebensgefahr sofort den Notruf 112 wählen
  • Ruhig bleiben, bei der Person bleiben, nicht allein heben, wenn es gefährlich ist
  • Danach das Büro und, wenn abgesprochen, die Angehörigen informieren
  • Kurz aufschreiben, was passiert ist

Wenn Sie sich selbst verletzen, auf dem Weg oder beim Helfen, sagen Sie es uns bitte gleich. Warum das wichtig ist, erklären wir in Versichert im Ehrenamt.

Grenzen sind erlaubt

Sie dürfen Nein sagen. Wenn eine Aufgabe zu schwer ist, wenn jemand unfreundlich wird oder wenn Sie sich unwohl fühlen, sprechen Sie mit uns. Niemand muss alles aushalten. Gute Hilfe funktioniert nur, wenn es auch Ihnen gut geht. Und wenn die Gedanken an die eigene Heimat schwer werden, finden Sie Unterstützung in Weit weg von zu Hause.

So sagen Sie freundlich Nein

Ein Nein fällt leichter, wenn man die Worte schon parat hat. Zum Beispiel: „Das darf ich leider nicht machen, aber ich sage im Büro Bescheid, damit jemand kommt, der das darf.“ Oder bei einem großen Geschenk: „Das ist so lieb von Ihnen, aber das darf ich nicht annehmen. Über ein Stück Kuchen freue ich mich trotzdem.“ So bleibt die Beziehung warm, und die Grenze ist klar.

Menschen mit Behinderung: was Sie wissen sollten

Viele unserer Klientinnen und Klienten haben eine körperliche Behinderung. Fragen Sie immer zuerst, ob und wie Sie helfen sollen, bevor Sie einen Rollstuhl schieben oder jemanden stützen. Stellen Sie Hilfsmittel wie Rollator, Greifzange oder Telefon immer wieder an ihren festen Platz. Und sprechen Sie mit der Person selbst, nicht mit der Begleitung über sie hinweg.

Typische Fehler

Aus Herzlichkeit machen manche mehr, als sie dürfen, zum Beispiel Tabletten stellen oder jemanden allein aus der Badewanne heben. Das ist gefährlich, für beide. Ein anderer Fehler: Probleme still aushalten, statt sie im Büro anzusprechen.

Häufige Fragen

Darf ich als Alltagshelferin Medikamente geben?

Nein. Medikamente stellen oder geben gehört zur Pflege und ist Aufgabe von Pflegediensten oder Angehörigen.

Darf ich mit dem eigenen Auto Klienten fahren?

Das klären Sie bitte vorher mit dem Büro, denn es geht um Versicherung und Haftung.

Was mache ich, wenn niemand die Tür öffnet?

Nicht einfach gehen. Rufen Sie das Büro an. Bei Verdacht auf einen Notfall wählen Sie 112.

Danke

Unsere Klientinnen und Klienten sagen uns immer wieder, wie herzlich Sie sind. Diese Wärme lässt sich in keine Regel fassen, und sie ist das Wichtigste an Ihrer Arbeit. Die Regeln oben sind nur der Rahmen, damit Sie sich darin sicher bewegen können. Bei SKWT e.V. im Landkreis Waldshut und im Landkreis Konstanz sind wir für Sie da: 07751 9212158, Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr.

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Mo–Do 9–12 Uhr · info@sk-wt.de

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