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Selbsthilfe Körperbehinderter Waldshut-Tiengen e.V.
Ratgeber · Stand Oktober 2026

Haushaltshilfe über die Pflegekasse: Wer sie bekommt und wie es geht

Junge Helferin unterstützt eine ältere Frau zu Hause beim Aufräumen

„Meine Mutter schafft das Putzen nicht mehr. Zahlt die Pflegekasse eine Haushaltshilfe?“ Diese Frage hören wir am Telefon fast jeden Tag. Die Antwort ist oft ja. Aber es gibt ein paar Dinge, die man wissen sollte, damit das Geld auch wirklich fließt. Wir erklären es Schritt für Schritt.

Die Voraussetzung: ein Pflegegrad

Die Pflegekasse hilft nur, wenn ein Pflegegrad festgestellt ist. Schon Pflegegrad 1 reicht. Wer noch keinen hat, sollte ihn beantragen. Wie das geht, steht in unserem Beitrag Pflegegrad beantragen. Viele Menschen warten damit zu lange, weil sie denken, sie seien „noch nicht krank genug“. Dabei geht es nicht um eine Diagnose, sondern darum, wie selbstständig jemand im Alltag ist.

Aus welchem Topf wird die Hilfe bezahlt?

Für Hilfe im Haushalt gibt es vor allem den Entlastungsbetrag. Das sind im Jahr 2026 bis zu 131 Euro im Monat, bei jedem Pflegegrad gleich (§ 45b SGB XI). Das Geld wird nicht überwiesen, sondern die Kasse erstattet Rechnungen von anerkannten Diensten. Was Sie nicht nutzen, können Sie ansparen. Alle Einzelheiten dazu haben wir in Die 131 Euro von der Pflegekasse aufgeschrieben.

Ab Pflegegrad 2 kommt noch eine Möglichkeit dazu: der Umwandlungsanspruch. Wenn Sie keinen Pflegedienst nutzen oder dessen Budget nicht ganz brauchen, dürfen Sie bis zu 40 Prozent davon für Hilfe im Alltag einsetzen (§ 45a Abs. 4 SGB XI). So kommt für viele Familien deutlich mehr Unterstützung zusammen. Das Pflegegeld wird dann allerdings anteilig gekürzt. Lassen Sie sich das vorher durchrechnen.

Wer darf helfen?

Hier liegt der häufigste Stolperstein. Die Pflegekasse bezahlt nur Anbieter, die nach Landesrecht als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt sind. Rechtsgrundlage ist § 45a SGB XI. Jedes Bundesland regelt die Anerkennung selbst. Fragen Sie deshalb immer nach, bevor die erste Stunde stattfindet: „Sind Sie anerkannt, und rechnen Sie direkt mit meiner Pflegekasse ab?“

Wenn die Nachbarin privat putzt, zahlt die Kasse aus dem Entlastungsbetrag in der Regel nichts. In einigen Bundesländern können sich auch Einzelpersonen anerkennen lassen, die Regeln sind aber sehr unterschiedlich.

Was gehört zur Haushaltshilfe?

Erlaubt ist, was den Alltag erleichtert. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Wohnung sauber halten, Wäsche waschen und bügeln
  • Einkaufen gehen, gemeinsam oder allein
  • Begleitung zum Arzt, zur Bank oder zum Friseur
  • Gesellschaft leisten, vorlesen, spazieren gehen

Nicht dazu gehören Pflege am Körper und medizinische Aufgaben. Dafür sind Pflegedienste zuständig.

Und wenn ich keinen Pflegegrad habe?

Dann gibt es manchmal Hilfe von der Krankenkasse. Nach § 38 SGB V bekommen Versicherte eine Haushaltshilfe, wenn sie wegen einer schweren Krankheit oder zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation den Haushalt nicht weiterführen können. Das gilt aber nur, wenn kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt, und höchstens für vier Wochen. Lebt ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt, sind bis zu 26 Wochen möglich (§ 38 SGB V). Voraussetzung ist außerdem, dass niemand anderes im Haushalt einspringen kann. Meist braucht es dafür eine ärztliche Verordnung. Wer ab 18 ist, zahlt einen kleinen Eigenanteil pro Tag. Fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.

So starten Sie

Der Weg ist einfacher, als viele denken. Suchen Sie sich einen anerkannten Dienst in Ihrer Nähe. Die Pflegekasse oder der Pflegestützpunkt hat Listen. Vereinbaren Sie ein Kennenlernen, damit Sie sehen, ob die Chemie stimmt. Unterschreiben Sie eine Abtretungserklärung, dann rechnet der Dienst direkt mit der Kasse ab und Sie müssen nichts vorstrecken. Behalten Sie trotzdem im Blick, wie viel vom Budget noch übrig ist. Gute Anbieter sagen es Ihnen von sich aus.

Ein Wort zur Zukunft: Die Bundesregierung plant eine große Pflegereform ab 2027 (Kabinettsbeschluss, BMG). Dabei sollen sich auch die Töpfe für Hilfe im Alltag ändern. Wichtig: Das ist ein Entwurf, noch nicht beschlossen. Was bisher bekannt ist, lesen Sie in Die 131 Euro von der Pflegekasse.

Für Angehörige: so sprechen Sie das Thema an

Viele ältere Menschen wehren sich zuerst gegen fremde Hilfe. „Ich schaffe das noch allein“ ist ein Satz, den Angehörige oft hören. Es hilft, die Hilfe nicht als Ersatz, sondern als Entlastung zu beschreiben: „Dann hast du mehr Kraft für die schönen Sachen.“ Oder: „Mir würde es helfen, wenn ich weiß, dass jemand nach dir schaut.“ Ein erstes Kennenlernen ohne Verpflichtung nimmt viel Druck.

Typische Fehler

Oft wird zuerst gebucht und dann gefragt. Klären Sie vorher, ob der Anbieter anerkannt ist. Zweiter Fehler: Die Umwandlung ab Pflegegrad 2 wird vergessen, dabei steckt dort oft mehr Geld als im Entlastungsbetrag. Dritter Fehler: Bei körperlicher Behinderung ohne Pflegegrad wird gar nichts beantragt. Prüfen Sie dann Haushaltshilfe der Krankenkasse oder Leistungen der Eingliederungshilfe.

Häufige Fragen

Zahlt die Pflegekasse eine Putzfrau?

Nicht im Sinne einer privat angestellten Kraft. Sie zahlt Hilfe im Haushalt durch anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, zum Beispiel über den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat (§ 45b SGB XI).

Wie viele Stunden Hilfe bekomme ich für 131 Euro?

Das hängt vom Stundensatz des Anbieters ab. Fragen Sie vorher nach den Kosten und rechnen Sie es durch.

Gibt es Haushaltshilfe auch nach einer Operation ohne Pflegegrad?

Ja, unter Umständen von der Krankenkasse für bis zu vier Wochen (§ 38 SGB V). Fragen Sie Ihren Arzt nach einer Verordnung.

Ich habe eine Behinderung, aber keinen Pflegegrad. Was dann?

Dann kommen Leistungen der Eingliederungshilfe in Frage. Mehr dazu in Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen.

So machen wir es bei SKWT

Wir sind ein Verein und anerkannt nach § 45a SGB XI. Unsere Helferinnen und Helfer kommen im Landkreis Waldshut und im Landkreis Konstanz zu Ihnen nach Hause und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Rufen Sie uns an, dann schauen wir gemeinsam, was bei Ihnen möglich ist: 07751 9212158, Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr.

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