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Selbsthilfe Körperbehinderter Waldshut-Tiengen e.V.
Ratgeber · Stand Oktober 2026

Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen: Was er bringt und wie Sie ihn beantragen

Mann im Rollstuhl liest zu Hause am Fenster ein Buch

„Meine Mutter sitzt seit dem Schlaganfall im Rollstuhl. Ihr Hausarzt meinte, wir sollten einen Ausweis beantragen. Lohnt sich das überhaupt?“ Diese Frage hören wir oft, gerade von Angehörigen. Unsere Antwort: Ja, meistens lohnt es sich sehr. Der Schwerbehindertenausweis ist ein eigenes Recht, unabhängig vom Pflegegrad. Er bringt Steuervorteile, Hilfe beim Fahren und Parken und vieles mehr. Wir sind selbst ein Verein der Selbsthilfe Körperbehinderter, das Thema liegt uns deshalb besonders am Herzen.

Pflegegrad und Behinderung sind zwei verschiedene Dinge

Viele werfen beides in einen Topf. Den Pflegegrad stellt die Pflegekasse fest, er öffnet die Leistungen der Pflegeversicherung. Den Grad der Behinderung, kurz GdB, stellt das Versorgungsamt fest. In Baden-Württemberg sitzt es beim Landratsamt, in anderen Ländern heißt die Stelle zum Beispiel Landesamt oder Amt für Soziales. Man kann beides gleichzeitig haben, und oft ist das sinnvoll.

Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und bekommt den Ausweis (§ 152 SGB IX). Aber auch ein GdB von 20, 30 oder 40 bringt schon einen Steuervorteil.

Was sind Merkzeichen?

Merkzeichen sind Buchstaben im Ausweis. Sie zeigen, welche besonderen Einschränkungen vorliegen, und sie entscheiden über viele Vorteile. Die wichtigsten sind G für eine erhebliche Gehbehinderung, aG für eine außergewöhnliche Gehbehinderung, B für die Notwendigkeit einer Begleitperson, H für Hilflosigkeit, Bl für Blindheit, Gl für Gehörlosigkeit, TBl für Taubblindheit und RF für die Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag. Merkzeichen gibt es nur, wenn man sie beantragt. Kreuzen Sie im Antrag deshalb alle an, die in Frage kommen.

Was bringt der Ausweis konkret?

Steuern: Wer einen GdB hat, kann einen Behinderten-Pauschbetrag in der Steuererklärung geltend machen. Er beträgt zum Beispiel 1.140 Euro im Jahr bei GdB 50 und 2.840 Euro bei GdB 100. Bei Merkzeichen H, Bl oder TBl sind es 7.400 Euro (§ 33b EStG). Dazu kommt eine Fahrtkostenpauschale: 900 Euro bei GdB ab 80 oder ab 70 mit Merkzeichen G, und 4.500 Euro bei aG, Bl, TBl oder H (§ 33 Abs. 2a EStG).

Ein Rechenbeispiel: Herr S. hat GdB 80 ohne Merkzeichen. In seiner Steuererklärung kann er 2.120 Euro Pauschbetrag und 900 Euro Fahrtkostenpauschale eintragen, zusammen 3.020 Euro, die sein zu versteuerndes Einkommen mindern. Wie viel Steuer er dadurch tatsächlich spart, hängt von seinem Einkommen ab. Wer nur eine kleine Rente hat und keine Steuern zahlt, spart nichts. Das ist ehrlich gesagt bei vielen älteren Menschen so.

Unterwegs: Mit G, aG, H, Bl oder Gl kann man mit einer Wertmarke kostenlos im Nahverkehr fahren (§ 228 SGB IX). Die Wertmarke kostet eine Eigenbeteiligung; bei H, Bl und TBl sowie bei bestimmten Sozialleistungen gibt es sie kostenlos. Mit Merkzeichen B fährt eine Begleitperson gratis mit. Mit aG oder Bl gibt es den blauen Parkausweis für Behindertenparkplätze.

Weitere Vorteile sind je nach Merkzeichen eine Befreiung oder Ermäßigung bei der Kfz-Steuer, beim Rundfunkbeitrag und für Berufstätige Zusatzurlaub und besonderer Kündigungsschutz.

Eingliederungshilfe ist nicht dasselbe wie Pflege

Für Menschen mit Behinderung gibt es außerdem die Eingliederungshilfe. Sie soll die Teilhabe am Leben ermöglichen, etwa mit Assistenz in der Freizeit, beim Wohnen oder bei der Arbeit. Zuständig ist der Träger der Eingliederungshilfe, in Baden-Württemberg meist der Stadt- oder Landkreis. Wichtig zu wissen: Die Eingliederungshilfe tritt nicht hinter der Pflegeversicherung zurück, beide stehen nebeneinander (§ 13 Abs. 3 SGB XI). Wer beides braucht, sollte beides beantragen. Unabhängige Beratung dazu bietet die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, kurz EUTB, kostenlos und bundesweit (teilhabeberatung.de).

Typische Fehler

Der häufigste Fehler ist ein zu dünner Antrag. Das Amt entscheidet nach Aktenlage, es sieht Ihre Mutter nicht. Fehlen aktuelle Befunde, fällt der GdB oft zu niedrig aus. Zweiter Fehler: Merkzeichen nicht ankreuzen. Dritter Fehler: den Bescheid einfach hinnehmen. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, und das lohnt sich nicht selten.

Häufige Fragen

Ab welchem GdB bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?

Ab einem Grad der Behinderung von 50. Unter 50 bekommen Sie einen Bescheid, aber keinen Ausweis. Einen Steuer-Pauschbetrag gibt es schon ab GdB 20.

Kann ich für meine Mutter den Antrag stellen?

Ja, mit einer Vollmacht oder als rechtliche Betreuerin oder Betreuer. Unterschreiben muss dann die bevollmächtigte Person.

Bekomme ich mit Pflegegrad automatisch einen GdB?

Nein. Das sind zwei getrennte Verfahren bei zwei verschiedenen Stellen. Das Gutachten zum Pflegegrad können Sie dem Antrag aber beilegen, das hilft oft.

Lohnt sich der Ausweis auch im hohen Alter?

Häufig ja, vor allem wegen Merkzeichen wie G, aG oder B für Fahrten, Parken und Begleitung. Ob die Steuervorteile etwas bringen, hängt vom Einkommen ab.

Wir beraten aus eigener Erfahrung

SKWT e.V. steht für Selbsthilfe Körperbehinderter Waldshut-Tiengen. Seit 2019 sind wir im Landkreis Waldshut und im Landkreis Konstanz für Menschen da, die Unterstützung im Alltag brauchen. Wenn Sie beim Antrag unsicher sind, rufen Sie uns an: 07751 9212158, Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr. Wie Sie zusätzlich einen Pflegegrad beantragen, steht in Pflegegrad beantragen.

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