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Selbsthilfe Körperbehinderter Waldshut-Tiengen e.V.
Ratgeber · Stand Oktober 2026

Pflegegrad beantragen: So gehen Sie Schritt für Schritt vor

Älteres Ehepaar liest in der Küche gemeinsam ein Schreiben

„Mein Vater kommt allein nicht mehr zurecht, aber ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll.“ So beginnen viele Gespräche bei uns. Und fast immer steht am Anfang dieselbe Aufgabe: einen Pflegegrad beantragen. Das klingt nach viel Papier. In Wahrheit ist der erste Schritt ein einziger Anruf.

Schritt 1: Den Antrag stellen

Der Antrag geht an die Pflegekasse. Sie gehört zur Krankenkasse, Sie erreichen sie also über dieselbe Telefonnummer. Der Antrag braucht keine bestimmte Form. Ein Anruf genügt, ein kurzer Brief oder eine E-Mail auch. Die Kasse schickt danach ein Formular, das Sie ausfüllen.

Auch Angehörige dürfen den Antrag stellen, wenn sie dazu bevollmächtigt sind. Eine einfache schriftliche Vollmacht reicht dafür meist aus.

Wichtig ist das Datum. Die Leistungen gibt es ab dem Antrag, nicht erst ab dem Bescheid. Hat der Hilfebedarf schon in einem früheren Monat angefangen, zahlt die Kasse ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag eingeht (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Lassen Sie sich den Eingang bestätigen und notieren Sie das Datum. Deshalb gilt: lieber früh anrufen und die Unterlagen nachreichen.

Schritt 2: Der Besuch vom Medizinischen Dienst

Danach meldet sich der Medizinische Dienst, bei Privatversicherten die Firma Medicproof. Eine Gutachterin oder ein Gutachter kommt nach Hause und schaut sich an, wie selbstständig jemand im Alltag ist. Es geht um sechs Bereiche, zum Beispiel Beweglichkeit, Gedächtnis, Körperpflege und den Umgang mit Krankheit und Medikamenten. Am Ende steht eine Punktzahl, und daraus ergibt sich der Pflegegrad von 1 bis 5.

Viele Menschen reißen sich beim Besuch zusammen und zeigen sich von der besten Seite. Das ist menschlich, schadet aber. Sagen Sie ehrlich, was nicht mehr geht. Ein Angehöriger sollte dabei sein.

So bereiten Sie sich vor

Ein paar Dinge machen den Termin leichter:

  • Ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen: Wobei wird geholfen, wie oft, wie lange?
  • Arztbriefe, Krankenhausberichte und eine aktuelle Liste der Medikamente
  • Hilfsmittel bereitlegen, etwa Rollator, Hörgerät oder Inkontinenzmaterial
  • Notizen zu schlechten Tagen, nicht nur zu guten

Schritt 3: Der Bescheid

Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags schriftlich entscheiden (§ 18c SGB XI). Liegt jemand im Krankenhaus, in der Reha, im Hospiz oder wird zu Hause palliativ versorgt, gilt eine verkürzte Frist von einer Woche.

Hält die Kasse die 25 Arbeitstage nicht ein, muss sie für jede angefangene Woche der Verspätung 70 Euro zahlen (§ 18c SGB XI). Das gilt nicht, wenn sie die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Zusammen mit dem Bescheid bekommen Sie das Gutachten. Lesen Sie es in Ruhe durch.

Wenn der Bescheid nicht passt

Wenn Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Dafür haben Sie in der Regel einen Monat ab Zugang des Bescheids Zeit. Ein kurzer Satz reicht erst einmal: „Hiermit lege ich Widerspruch ein, die Begründung folgt.“ Dann haben Sie Zeit, die Gründe in Ruhe aufzuschreiben. Schauen Sie dabei ins Gutachten: Wo stimmt die Beschreibung nicht mit dem Alltag überein? Beim Widerspruch helfen auch Pflegestützpunkte und Sozialverbände.

Und wenn sich der Zustand später verschlechtert, kann man jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen.

Was danach kommt

Mit dem Pflegegrad öffnen sich viele Türen: Pflegegeld, Pflegedienst, Hilfsmittel und die 131 Euro im Monat für Hilfe im Alltag. Wie Sie diesen Betrag nutzen, erklären wir in Die 131 Euro von der Pflegekasse und in Haushaltshilfe über die Pflegekasse.

Noch ein Hinweis: Die Bundesregierung plant eine Pflegereform ab 2027 (Entwurf, noch nicht beschlossen; BMG). Danach sollen für neue Anträge höhere Punktwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 gelten. Wer schon einen Pflegegrad hat, soll Bestandsschutz bekommen. Mehr dazu in Die 131 Euro von der Pflegekasse. Wer jetzt Hilfe braucht, sollte deshalb nicht warten.

Muster: so formulieren Sie den Antrag

Wenn Sie lieber schreiben als anrufen, reicht ein kurzer Brief an die Pflegekasse: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung für [Name, Geburtsdatum, Versichertennummer]. Bitte senden Sie mir die Antragsunterlagen zu. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Antrags.“ Datum und Unterschrift nicht vergessen. Stellen Sie den Antrag für einen Angehörigen, legen Sie die Vollmacht bei.

Typische Fehler

Der häufigste Fehler ist Warten. Jeder Monat ohne Antrag ist ein verlorener Monat. Zweiter Fehler: Beim Termin alles schönreden. Dritter Fehler: Den Bescheid ungeprüft akzeptieren. Und ein vierter, gerade bei körperlicher Behinderung: Viele denken, mit einem Schwerbehindertenausweis sei der Pflegegrad schon erledigt. Das sind zwei getrennte Verfahren.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, bis ein Pflegegrad bewilligt wird?

In der Regel höchstens 25 Arbeitstage ab Antrag (§ 18c SGB XI). Im Krankenhaus oder in der Reha gelten kürzere Fristen.

Kann ich den Pflegegrad für meine Eltern beantragen?

Ja, mit einer Vollmacht. Die Eltern sollten einverstanden sein und beim Begutachtungstermin möglichst dabei sein.

Was kostet die Begutachtung?

Nichts. Antrag und Begutachtung sind kostenlos.

Gibt es Geld rückwirkend?

Ab dem Monat, in dem der Antrag eingegangen ist (§ 33 SGB XI). Für die Zeit davor nicht.

Wir helfen gern weiter

Bei SKWT e.V. begleiten wir seit 2019 Menschen im Landkreis Waldshut und im Landkreis Konstanz. Sobald ein Pflegegrad da ist, kommen unsere Helferinnen und Helfer zu Ihnen nach Hause. Und wenn Sie vorher Fragen haben, rufen Sie uns einfach an: 07751 9212158, Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr.

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