„Meine Mutter hat jetzt Pflegegrad 1. Bekommt sie da überhaupt etwas?“ Das hören wir am Telefon oft. Die ehrliche Antwort: Pflegegeld gibt es nicht. Aber die Leistungen bei Pflegegrad 1 sind mehr wert, als viele denken. Hier lesen Sie, was Ihnen 2026 zusteht, wie viel Geld dahintersteckt und wie Sie es bekommen.

Was bedeutet Pflegegrad 1?
Pflegegrad 1 bekommt, wer im Alltag noch vieles allein schafft, aber schon etwas Hilfe braucht. Das Gesetz spricht von „geringen Beeinträchtigungen der Selbständigkeit“. Bei der Begutachtung sind dafür mindestens 12,5 und weniger als 27 Punkte nötig (§ 15 SGB XI).
Ziel ist, dass Sie möglichst lange selbstständig zu Hause leben. Deshalb gibt es kein Pflegegeld, aber gezielte Hilfen (BMG).
Pflegegrad 1 Leistungen 2026 im Überblick
Welche Leistungen genau gelten, steht in § 28a SGB XI. Für Menschen, die zu Hause leben, sind diese am wichtigsten:
- Entlastungsbetrag: bis zu 131 Euro im Monat (§ 45b SGB XI)
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, etwa Handschuhe oder Desinfektionsmittel: bis zu 42 Euro im Monat (§ 40 SGB XI)
- Zuschuss für den Umbau der Wohnung, etwa eine bodengleiche Dusche: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 SGB XI)
- Hausnotruf: die Kasse übernimmt bis zu 27 Euro im Monat, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (gesund.bund.de)
- Digitale Pflegeanwendungen: bis zu 40 Euro im Monat, dazu bis zu 30 Euro für Unterstützung dabei (§ 40b SGB XI)
- Kostenlose Pflegeberatung, einmal im Halbjahr eine Beratung zu Hause und kostenlose Pflegekurse für Angehörige (§ 37 Abs. 3 SGB XI, § 45 SGB XI)
Wer ins Pflegeheim zieht, bekommt bei Pflegegrad 1 einen Zuschuss von 131 Euro im Monat (§ 43 Abs. 3 SGB XI).
Der Entlastungsbetrag: die wichtigste Hilfe bei Pflegegrad 1
Für die meisten ist das die größte Hilfe. Das Geld wird nicht bar ausgezahlt. Es ist für bestimmte Hilfen gedacht: anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder einen Pflegedienst.
Eine Besonderheit gibt es nur bei Pflegegrad 1. Hier darf ein Pflegedienst mit dem Geld auch bei der Körperpflege helfen, zum Beispiel beim Duschen (BMG). Ab Pflegegrad 2 geht das über den Entlastungsbetrag nicht mehr.
Einen eigenen Antrag brauchen Sie dafür nicht. Der Anspruch entsteht mit dem Pflegegrad (§ 45b Abs. 2 SGB XI). Was Sie in einem Monat nicht nutzen, bleibt stehen. Reste vom Jahresende können Sie noch bis zum 30. Juni des nächsten Jahres verwenden. Mehr dazu in Die 131 Euro von der Pflegekasse.
Pflegegrad 1 und Haushaltshilfe: Geht das?
Ja. Viele nutzen den Entlastungsbetrag für Hilfe im Haushalt, beim Einkaufen oder als Begleitung zum Arzt. Wichtig ist nur: Der Anbieter muss nach Landesrecht anerkannt sein. Sonst erstattet die Pflegekasse nichts (Verbraucherzentrale).
Für tägliche Hilfe reichen 131 Euro nicht, für eine regelmäßige Entlastung oft schon. Den Umwandlungsanspruch, mit dem man zusätzliche Stunden bezahlen kann, gibt es erst ab Pflegegrad 2 (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Mehr dazu in Haushaltshilfe über die Pflegekasse.
So beantragen Sie die Leistungen
Pflegehilfsmittel, Hausnotruf und einen Zuschuss für den Umbau beantragen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Beim Umbau gilt: erst den Antrag stellen und die Zusage abwarten, dann bauen. (Verbraucherzentrale).
Beim Entlastungsbetrag reichen Sie die Rechnungen bei der Kasse ein. Viele anerkannte Anbieter rechnen auch direkt mit der Pflegekasse ab. Wenn Sie unsicher sind, nutzen Sie die kostenlose Pflegeberatung Ihrer Kasse. Im Landkreis Waldshut berät auch der Pflegestützpunkt im Landratsamt in Waldshut-Tiengen.
Was die Pflegereform 2027 für Pflegegrad 1 bedeuten kann
Am 30. September 2026 hat die Bundesregierung den Entwurf für eine Pflegereform beschlossen. Danach soll der Entlastungsbetrag wegfallen. An seine Stelle soll ab Pflegegrad 2 ein Sozialraumbudget treten (BMG). Für Pflegegrad 1 wäre diese Hilfe dann nicht mehr vorgesehen.
Für alle, die schon einen Pflegegrad haben, nennt das Ministerium einen Bestandsschutz. Ob dieser auch die 131 Euro bei Pflegegrad 1 sichert, ist noch nicht klar. Bundestag und Bundesrat beraten noch. Heute gelten die 131 Euro, und es lohnt sich, sie zu nutzen.
Wenn Pflegegrad 1 nicht mehr passt
Wer deutlich mehr Hilfe braucht, kann jederzeit eine Höherstufung beantragen. Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld oder einen Pflegedienst. Wie Antrag und Begutachtung ablaufen, lesen Sie in Pflegegrad beantragen.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 1
Bekommt man bei Pflegegrad 1 Geld?
Pflegegeld gibt es nicht. Die Pflegekasse zahlt aber bis zu 131 Euro im Monat für anerkannte Hilfen im Alltag, wenn Sie diese nutzen.
Kann ich mit Pflegegrad 1 eine Haushaltshilfe bekommen?
Ja, über den Entlastungsbetrag. Der Anbieter muss nach Landesrecht anerkannt sein.
Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?
Nein. Der Anspruch besteht ab dem Pflegegrad. Bezahlt wird gegen Rechnung oder direkt zwischen Anbieter und Pflegekasse.
Verfällt Geld, das ich nicht nutze?
Reste aus einem Jahr können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen. Danach verfallen sie.
So helfen wir bei SKWT e.V.
SKWT e.V. ist nach § 45a SGB XI anerkannt. Unsere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer geben häusliche Unterstützung im Landkreis Waldshut und im Landkreis Konstanz: im Haushalt, beim Einkaufen, als Begleitung und als Gesellschaft. Das gilt auch bei Pflegegrad 1. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Im Rahmen der 131 Euro zahlen Sie nichts dazu. Ein erstes Kennenlernen findet meist innerhalb einer Woche statt.
Rufen Sie uns an: 07751 9212158, Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr. Oder schreiben Sie an info@sk-wt.de. Was wir genau machen, steht unter Unsere Leistungen.
